Legasthenie

Abklärung und Diagnose bei Legasthenie

Abklärung bei Kindern und Jugendlichen

Abklärungen werden durch vom Kanton (Bildungsdirektion/Erziehungsdepartement) bezeichnete Fachstellen durchgeführt. In vielen Kantonen gibt es bezeichnete Fachstellen für die Abklärung für Personen im Alter bis zum Abschluss einer beruflichen Erstausbildung oder einer Mittelschule.

Solche Stellen sind Schulpsychologische Dienste, Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und jugendpsychiatrische Dienste, Klinische Logopädie der (Kinder-)Spitäler. Abklärungen werden auch durch Psychologinnen, Psychologen und Psychotherapeuten mit entsprechender Ausbildung in eigener Praxis durchgeführt.

Vor der ersten Abklärung von Kindern und Jugendlichen in der obligatorischen Schule müssen Seh- und Hörprobleme ausgeschlossen und allfällige möglicherweise psychosomatische Beschwerden wie Bauch-, Kopfschmerzen oder Übelkeit vom Haus- oder Kinderarzt abgeklärt werden.

Bei der Lehrperson muss ein Schulbericht eingeholt werden.

Um eine allfällige Diagnose stellen zu können, muss die Abklärungsperson folgende Punkte erfassen und klären mittels Tests oder im Gespräch:

  • Lese- und Rechtschreibleistung
  • Leistungen in weiteren Fächern (Schulbericht)
  • Sprachentwicklung
  • Entwicklung der Feinmotorik
  • Aufmerksamkeit und Konzentration
  • Motivation
  • Intelligenz (sprachlich und sprachfrei)
  • Sozialverhalten und soziale Situation in der Klasse
  • Familiäre Situation
  • Allfällige Klassen- und/oder Schulwechsel
  • Bereits erfolgte oder laufende therapeutische Massnahmen und/oder Fördermassnahmen

 

Eine detaillierte Beschreibung der Diagnostik bei LRS ist in der konsens- und evidenzbasierten Leitlinie aus Deutschland «Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung» enthalten (vgl. AWMF, Registernummer 028-044).

Kinder, die keine Legasthenie/Dyslexie/LRS-Diagnose erhalten, aber trotzdem Schwächen zeigen beim Schriftspracherwerb, haben ebenfalls Anrecht auf Förderung, je nach Abklärungsergebnis aber auf eine andere.

Achtung: Es gibt keine Fehler, die ausschliesslich von Legasthenikern gemacht werden, keine legasthenietypischen Auffälligkeiten, die eindeutig auf eine Diagnose hinauslaufen. Es ist das Ausmass der Fehler, das die Störung ausmacht!

Abklärung bei Erwachsenen

Abklärungen bei Erwachsenen werden durch Psychologinnen und Psychologen mit entsprechender Zusatzausbildung oder Logopädinnen und Logopäden durchgeführt. Sie sind in (neuro-)psychologischen Abklärungsstellen oder an phoniatrischen Abklärungsstellen an Spitälern, z.T. an Hochschulen, in privaten Instituten oder in eigener Praxis tätig. Bei Spitälern und Instituten wird oft eine Anmeldung via Arzt/Ärztin verlangt.

Oft ist eine Abklärung bei Erwachsenen nötig im Zusammenhang mit Nachteilsausgleich. Am besten fragt man bei der zuständigen Stelle der Schule oder Bildungsinstitution nach, ob eine bestimmte Abklärungsstelle verlangt oder empfohlen wird.

Abklärungen bei Erwachsenen sind in der Regel kostenpflichtig.

Wichtig: Die Diagnose Legasthenie/Dyslexie/LRS gilt rechtlich gesehen als Behinderung. Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Anpassungen im Unterricht und bei Prüfungen auf allen Bildungsstufen (z.B. Nachteilsausgleich).

 

Weitere Informationen des VDS