Schule-Lehre-Studium

Nachteilsausgleich bei Legasthenie und Dyskalkulie

Probleme beim Lernen und in Prüfungen
Wer Probleme mit dem Lesen hat, versteht Texte oft schlecht oder erst nach wiederholtem Lesen. Lesen braucht es sowohl zum Lernen als auch in Prüfungen: Französischwörter oder Englischwörter lernen, Textaufgaben lösen in der Mathematik, Texte lesen in Sprachfächern oder in Geschichte, Prüfungsaufgaben lesen.
Wer viele Rechtschreibfehler macht, bekommt schlechte Noten. Das kann dazu führen, dass eine Schülerin trotz guter Denkfähigkeit keine schulisch anspruchsvolle Ausbildung machen kann.

Probleme mit dem Verstehen und Anwenden der Basismathematik können zu unterschiedlichen Schwierigkeiten in der Volksschule, bei der Berufswahl, in der Aus- und Weiterbildung und auch im Alltag führen.  

 

Was ist Nachteilsausgleich?
Mit Nachteilsausgleich sind Anpassungen der Form der Aufgabenstellung oder der Prüfung gemeint. Diese Anpassungen müssen geeignet sein, Nachteile von Lernenden mit einer Behinderung beim Lernen im Unterricht oder bei Prüfungen auszugleichen oder zu verringern. Sie müssen auf die individuelle Situation des Schülers, der Lernenden, der Studentin mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie und auf die gestellten Anforderungen angepasst sein. Die Lernziele werden beibehalten.

 

Ist Legasthenie eine Behinderung?
Im rechtlichen Sinn handelt es sich um eine Behinderung (gemäss Definition im Behindertengleichstellungsgesetz [BehiG Art. 2. Abs. 1.])

 

Wie unterscheiden sich Fördermassnahmen oder Therapien von Nachteilsausgleich?
Mit Fördermassnahmen/Therapien will man das Lesen, die Rechtschreibung oder die Kompetenzen in Mathematik verbessern. Beim Nachteilsausgleich will man die Schwierigkeiten, die beim Lesen, Schreiben oder in der Mathematik wegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie entstehen, mit Anpassungen beseitigen oder verringern. Ein Prüfling soll ohne Barrieren lernen und sein Wissen und Können zeigen können.  

 

Wann bekommen Personen mit Legasthenie und Dyskalkulie Nachteilsausgleich?
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Legasthenie oder Dyskalkulie haben Anspruch auf Nachteilsausgleich in Aus- und Weiterbildungen, wenn die Legasthenie diagnostiziert worden ist und sie ein Attest von einer Fachstelle vorweisen können.

 

Darf der Nachteilsausgleich im Zeugnis erwähnt werden?
Die Lernziele werden beim Nachteilsausgleich nicht verändert. Deshalb darf der Nachteilsausgleich im Zeugnis nicht erwähnt werden.

 

Welche Nachteilsausgleiche gibt es? Wer ist für den Nachteilsausgleich zuständig? Wie muss man vorgehen?
Ablauf und Zuständigkeiten sind in Merkblättern und Regelungen beschrieben, die von den einzelnen Kantonen herausgegeben worden sind.

Stichworte für Internet-Suche: «luzern nachteilsausgleich volksschule», «zürich nachteilsausgleich berufsbildung» oder «st. gallen nachteilsausgleich gymnasium»

 

Nachteilsausgleich in der beruflichen Grundbildung:
Bericht zum Nachteilsausgleich in der Berufsbildung mit einem Kapitel spezifisch zu Dyslexie und Dyskalkulie (PDF-Download).

Merkblätter Berufsbildung:
Merkblatt 213: Nachteilsausgleich (PDF-Download)
Merkblatt 204: Legasthenie und Dyskalkulie (PDF-Download)

Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen
Merkblatt zum Nachteilsausgleich bei Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen (PDF-Download).

 

Hochschulen

Das Portal Uniability.ch zeigt in einer Übersicht Dienstleistungen von Schweizer Hochschulen, die für Menschen mit Behinderung nützlich sind. www.uniability.ch

Nachteilsausgleich an den Hochschulen: www.hindernisfreie-hochschule.ch

 

Liste der Nachteilsausgleichsmassnahmen

Das MR-Zentrum des Kinderspitals Zürich überarbeiten laufend eine Liste der Nachteilsausgleichsmassnahmen: Dyskalkulie (uzh.ch)

 

Beispiele für Nachteilsausgleich

Roman hat Mühe beim Lesen von Fremd- und Fachwörtern. Bei Prüfungen hat er daher das Recht, Verständnisfragen zu stellen. Um zu erkennen, welche Wörter er nicht versteht, kann er sie in Lesesituationen im Unterricht kennzeichnen und nachfragen oder ev. auch nachschlagen. (Nachschlagen ist für Lernende mit LRS kein sinnvoller Nachteilsausgleich, wenn zu viele Wörter nachgeschlagen werden müssten, wenn es schwierig ist, ähnliche Buchstaben zu identifizieren und im Wörterbuch zu finden.)

Tanja lebt mit einer Dyskalkulie. Bei Prüfungen in der Mathematik wird ein Zeitzuschlag von 25 bis 30 Prozent gewährt. Sie darf als Hilfsmittel eine schematische Zusammenstellung von Lösungswegen benutzen.

Vgl. auch das Infoblatt zum Nachteilsausgleich (PDF-Download)

 

Weitere Informationen des VDS

Jugendliche mit Dyskalkulie oder Dyslexie werden auf der Lehrstellensuche benachteiligt, wenn sie schriftliche Einstufungstests ablegen müssen. 

Ohne Nachteilsausgleich (NTA) sind Tests wie der Multicheck oft eine zu grosse Herausforderung für sie. Dadurch entsteht eine unfaire Ausgangslage für die Betroffenen.

Dazu hat der VDS ein Schreiben verfasst, das darüber informiert und der Bewerbung beigelegt werden kann.

Brief an die Lehrbetriebe