Dyslexie (LRS) und Dyskalkulie und ihr Nachteilsausgleich in der Berufslehre
Die Behinderung Legasthenie und Dyskalkulie darf gemäss Behindertengleichstellungsgesetz nicht verhindern, dass jemand eine passende Schule oder Ausbildung absolvieren kann. Trotzdem erhalten viele Betroffene keinen Nachteilsausgleich.
Text: Monika Brunsting